Arbeitsstättenverordnung und Toiletten: Alles, was Sie wissen müssen
Toilettenräume sind ein essenzieller Bestandteil eines jeden Arbeitsplatzes. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die zugehörigen Technischen Regeln wie ASR A4.1 Sanitärräume regeln, wie viele Toiletten pro Mitarbeiter bereitgestellt werden müssen, welche Anforderungen an deren Ausstattung und Reinigung bestehen und welche Maße für öffentliche Toilettenanlagen oder mobile anschlussfreie Toilettenkabinen einzuhalten sind.
In diesem Artikel erläutern wir, welche Anforderungen die Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume definiert, wie die Vorgaben für öffentliche Toiletten in Gebäuden sind und welche besonderen Vorschriften für Arbeitsplätze im Freien oder auf Baustellen gelten.
Rechtliche Grundlagen für Toiletten am Arbeitsplatz
Inhaltsübersicht
- 0.1 Rechtliche Grundlagen für Toiletten am Arbeitsplatz
- 0.2 Wie viele Toiletten pro Mitarbeiter?
- 0.3 Maße und Ausstattung von Toilettenanlagen
- 0.4 Besondere Anforderungen an Arbeitsplätze im Freien und Baustellen
- 0.5 Getrennte Toiletten für Frauen und Männer
- 0.6 Toilettenreinigung und Hygiene am Arbeitsplatz
- 0.7 Barrierefreie Toiletten in öffentlichen Gebäuden
- 0.8 Pflichten des Arbeitgebers: Toiletten zur Verfügung stellen
- 0.9 Fazit: Rechtliche Anforderungen an Toiletten am Arbeitsplatz
- 1 FAQs
1. Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume

Gemäß der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Toilettenräume in einer ausreichenden Anzahl bereitgestellt werden. Es wird verlangt, dass Toiletten für Mitarbeiter stets in der Nähe der ständigen Arbeitsplätze in Gebäuden verfügbar sind. Zudem muss sichergestellt werden, dass diese hygienisch einwandfrei sind.
2. ASR A4.1 Sanitärräume
Die Technische Regel ASR A4.1 konkretisiert die Vorgaben der ArbStättV. Sie definiert unter anderem:
- Maße von WC-Kabinen (DIN-Normen)
- Mindestanzahl der Toilettenräume pro Mitarbeiter
- Anforderungen an die Ausstattung, wie Waschgelegenheiten und Pausenräume.
Wie viele Toiletten pro Mitarbeiter?
Die Anzahl der Toiletten richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter. Laut Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume gilt:
- Bis zu 10 Personen: 1 Toilette
- 11–25 Personen: 2 Toiletten
- Für jede weiteren 20 Personen: 1 zusätzliche Toilette
Zusätzlich ist zu beachten: In öffentlichen Gebäuden oder Bereichen mit Kundenverkehr müssen getrennte Toiletten für Mitarbeiter und Kunden bereitgestellt werden.
Maße und Ausstattung von Toilettenanlagen
1. Öffentliche Toiletten Maße

Die Maße von öffentlichen WC-Anlagen und WC-Kabinen nach DIN sind klar geregelt:
- Mindestbreite der Kabine: 1 Meter
- Mindesttiefe: 1,2 Meter
- Für barrierefreie Kabinen: Mindestens 1,5 Meter Breite und 1,5 Meter Tiefe.
2. Abstand der Urinale
Für Urinale gilt ein Mindestabstand von 30 cm zwischen den einzelnen Becken. In stark frequentierten Bereichen sind Sichtschutzwände zwischen den Urinalen erforderlich.
3. Ausstattung
Jede Toilette muss über einen funktionierenden WC-Sitz, ausreichende Belüftung und eine Handwaschmöglichkeit in unmittelbarer Nähe verfügen. In Toilettenräumen für Frauen sind zudem Hygienebehälter bereitzustellen.
Besondere Anforderungen an Arbeitsplätze im Freien und Baustellen
Für Arbeiten im Freien oder auf Baustellen gelten spezielle Vorschriften, da dort oft keine festen Sanitärräume verfügbar sind.
- Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen müssen in ausreichender Anzahl bereitgestellt werden.

- Diese Kabinen müssen regelmäßig gereinigt werden, um die Hygienestandards der Arbeitsstättenverordnung Toilettenreinigung zu erfüllen.
Für mobile Toiletten gilt: Sie müssen stabil, witterungsbeständig und leicht zugänglich sein.
Getrennte Toiletten für Frauen und Männer

Gemäß ArbStättV müssen Toilettenräume für Frauen und Männer in der Regel getrennt eingerichtet werden. Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei sehr kleinen Unternehmen, können gemeinsame Toiletten genutzt werden. Frauen getrennt einzurichten ist nicht nur eine Frage des Komforts, sondern auch der Privatsphäre.
Toilettenreinigung und Hygiene am Arbeitsplatz
Die Arbeitsstättenverordnung Toilettenreinigung schreibt vor, dass Toilettenräume regelmäßig gereinigt werden müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen und sicherzustellen, dass Toiletten stets funktionsfähig und sauber sind.
Barrierefreie Toiletten in öffentlichen Gebäuden
In öffentlichen Gebäuden wie Behörden, Krankenhäusern oder Einkaufszentren sind barrierefreie Toilettenräume gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen bestimmte Maße und Standards erfüllen:
- Breite: Mindestens 1,5 Meter
- Zusätzliche Haltegriffe und ein höhenverstellbarer WC-Sitz
- Freie Zugänglichkeit ohne Stufen oder Schwellen
Pflichten des Arbeitgebers: Toiletten zur Verfügung stellen
Arbeitgeber sind laut ArbStättV verpflichtet, Toilettenräume zur Verfügung zu stellen, die:
- Ausreichend für die Anzahl der Mitarbeiter sind,
- Den hygienischen Anforderungen entsprechen,
- Nicht zu weit von den ständigen Arbeitsplätzen entfernt sind.

Fazit: Rechtliche Anforderungen an Toiletten am Arbeitsplatz
Die Bereitstellung von Toiletten am Arbeitsplatz ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Grundvoraussetzung für das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Egal ob in öffentlichen Gebäuden, auf Baustellen oder in Büros – die Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume gibt klare Vorgaben zu Anzahl, Ausstattung und Hygiene. Arbeitgeber sollten diese Anforderungen ernst nehmen, um Komfort und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
FAQs
1. Was regelt die Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf Toilettenräume?
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) regelt, dass Toilettenräume in einer ausreichenden Anzahl bereitgestellt und diese regelmäßig gereinigt werden müssen. Sie definiert auch die Anforderungen an die Ausstattung und Zugänglichkeit.
2. Wie viele Toiletten pro Mitarbeiter sind gesetzlich vorgeschrieben?
Die Anzahl der Toiletten richtet sich nach der Mitarbeiterzahl:
- Bis 10 Personen: 1 Toilette
- 11–25 Personen: 2 Toiletten
- Ab 26 Personen: Für jede weiteren 20 Personen eine zusätzliche Toilette.
3. Müssen Toiletten für Mitarbeiter und Kunden getrennt sein?
Ja, laut Arbeitsstättenverordnung Toilettenräume müssen in öffentlichen Gebäuden und Arbeitsstätten getrennte Toiletten für Mitarbeiter und Kunden bereitgestellt werden.
4. Was passiert, wenn keine Toilette am Arbeitsplatz vorhanden ist?
Wenn keine Toilette am Arbeitsplatz zur Verfügung steht, verstößt der Arbeitgeber gegen die Arbeitsstättenverordnung. Dies kann rechtliche Konsequenzen haben und führt zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit und Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter.
5. Was sind die Maße von WC-Kabinen nach DIN-Normen?
Die WC-Kabine Maße (DIN) betragen:
- Standardkabine: Mindestens 1 Meter Breite und 1,2 Meter Tiefe.
- Barrierefreie Kabinen: Mindestens 1,5 Meter Breite und Tiefe.
6. Welche Vorschriften gelten für Arbeiten im Freien oder auf Baustellen?
Für Arbeiten im Freien oder auf Baustellen müssen mobile anschlussfreie Toilettenkabinen bereitgestellt werden. Diese Kabinen müssen stabil, hygienisch und regelmäßig gereinigt werden.
7. Was sind die Anforderungen an die Reinigung von Toiletten am Arbeitsplatz?
Die Arbeitsstättenverordnung Toilettenreinigung schreibt vor, dass Toilettenräume regelmäßig gereinigt werden müssen, um Hygiene und Gesundheit der Mitarbeiter sicherzustellen.
8. Was bedeutet „Frauen getrennt einzurichten“?
Die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass Toilettenräume für Frauen und Männer getrennt eingerichtet werden, um die Privatsphäre zu wahren und den Anforderungen an Hygiene gerecht zu werden.
9. Welche Anforderungen gibt es an öffentliche Toilettenanlagen?
Öffentliche Toilettenanlagen Maße und Ausstattung sind klar geregelt. Barrierefreie Anlagen müssen rollstuhlgerecht sein, Handläufe enthalten und ausreichend Platz für Bewegungen bieten.
10. Was regelt ASR A4.1 Sanitärräume?
Die ASR A4.1 Sanitärräume konkretisiert die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung. Sie beschreibt Anforderungen an Anzahl, Maße, Ausstattung und Reinigung von Toiletten und Waschgelegenheiten am Arbeitsplatz.